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   BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93   

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https://dejure.org/1993,4106
BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93 (https://dejure.org/1993,4106)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93 (https://dejure.org/1993,4106)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 1993 - 2 BvR 2041/93 (https://dejure.org/1993,4106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylgerichtliche Eilentscheidung - Erkenntnisse - Keine Stellungnahme möglich - Pakistan - Aus politischen Gründen drohe strafrechtliche Verfolgung - Politmalus - Hinreichende Sachverhaltaufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Mit dieser Würdigung versäumt es das Verwaltungsgericht jedoch, das Vorbringen des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des Politmalus zu würdigen (vgl. BVerfGE 80, 315 [338]; 81, 142 [150]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Die Entscheidung wird damit insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine hinreichende Sachverhaltsaufklärung nicht mehr gerecht (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Auf verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, als sich das Verwaltungsgericht auf einen Pressebericht stützt, der nicht, wie verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Februar 1993, InfAuslR 1993, 146 [149]), in das Verfahren eingeführt wurde und zu dem dem Antragsteller keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, kommt es angesichts der dargelegten verfassungsrechtlichen Mängel nicht an.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Mit dieser Würdigung versäumt es das Verwaltungsgericht jedoch, das Vorbringen des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des Politmalus zu würdigen (vgl. BVerfGE 80, 315 [338]; 81, 142 [150]).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 67 43 [60 ff.]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93
    Auf verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, als sich das Verwaltungsgericht auf einen Pressebericht stützt, der nicht, wie verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Februar 1993, InfAuslR 1993, 146 [149]), in das Verfahren eingeführt wurde und zu dem dem Antragsteller keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, kommt es angesichts der dargelegten verfassungsrechtlichen Mängel nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
    Mißhandlungen und Folter in Polizeistationen und Gefängnissen sind "an der Tagesordnung"; viele Frauen werden von den Gefängnisaufsehern vergewaltigt (SZ vom 14. Januar 1994; vgl. hierzu auch BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats -, Beschl. v. 27.9. 1993 - 2 BvR 2041/93 -, NVwZ - Beilage 3, 1993/19).
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